Neue Norm für Fahr- und Klappgerüste EN1004:2020
Normblatt EN1004 auch für Klappgerüste
Bei Wienese Steigtechnik hat sicheres Arbeiten höchste Priorität. Aus diesem Grund verfolgen wir die Entwicklungen der Normen und Gesetze genau. Schließlich führen neue Vorschriften zu noch mehr Sicherheit. Achten Sie darauf, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind und lesen Sie unseren Blog zu den Änderungen für Klappgerüste, denn für diese kleinen Fahrgerüste mit einer Plattformhöhe ab 0 Metern wurde das Normblatt EN1004 ebenfalls angepasst.
In unserem früheren Blog zu den Änderungen im europäischen Normblatt EN1004 konnten Sie bereits lesen und sehen, welche Folgen dies für den Aufbau Ihres Fahrgerüsts hat. Es ist wichtig, dass Sie über diese Änderungen auf dem Laufenden sind, damit Sie gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, bevor die Saison für Arbeiten im Freien wieder losgeht.
Klappgerüste
Das Normblatt findet jetzt auch auf kleine Fahrgerüste mit einer Plattformhöhe ab 0 Metern Anwendung. Dieser Gerüsttyp wird auch Klappgerüst genannt.
Das Klappgerüst muss jetzt also die gleichen Stabilitätsanforderungen wie das Fahrgerüst erfüllen. Darüber hinaus gilt es auch hier, jegliche Absturzgefahr zu vermeiden. Weiter unten sehen Sie, was das für Ihre Klappgerüst bedeutet.
So einfach bringen Sie Ihr Klappgerüst auf den neuesten Stand:
Damit ein bestehendes Klappgerüst die Norm weiterhin erfüllt, können eine zusätzliche horizontale Stützstrebe und 4 kleine Stabilisatoren angeschafft werden.
Diese erhalten Sie bei unseren Fachhändlern.
Im Falle einer zusätzlichen Sturzgefahr, beispielsweise bei Arbeiten auf Etagenebenen, bei denen die Gefahr besteht, dass Arbeitsmittel herunterfallen (festgestellt auf Basis der Risikoinventarisierung und -evaluierung), ist an drei Seiten ein Bordbrett anzubringen.
Für Klappgerüste mit einer Plattformhöhe ab 1 Meter:
- Rundherum müssen Hüft- und Kniegeländer angebracht werden.
- Rundherum müssen Bordbretter angebracht werden.
- Das Klappgerüst muss mit einer Plattform mit Luke versehen werden.
Diese Änderungen gelten auch für bestehende Klappgerüste!
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie gut vorbereitet sind und das richtige Material verwenden.
Sie sind gespannt, wie sich diese Normierungsänderungen auf Ihr Steigmaterial auswirken, oder haben Sie eine andere Frage zu diesen Normen und Gesetzen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter auf! Wir helfen Ihnen gerne.